Barkasse "Paule" - Das Schiff für Ihre Feier und individuelle Stadtrundfahrten in Berlin
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Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reederei André Kolodziej

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteil des Chartervertrages, der zwischen dem Auftraggeber und der Reederei André Kolodziej abgeschlossen wird. Mit der Buchung erkennt der Auftraggeber die Bedingungen für sich und die mitfahrenden Personen an.

1. Umfang der Leistungen:
1.1. Wir stellen dem Auftraggeber gegen Entgelt die Fahrgasträume unseres Schiffes für einen bestimmten Zeitraum zur allgemeinen Benutzung zur Verfügung.
1.2. Unsere Leistungspflicht umfasst dabei die Beförderung des Auftraggebers und seiner Begleiter sowie die gastronomische Versorgung, entsprechend dem Chartervertrag.
1.3. Das Mitbringen von Speisen und Getränken und dessen Verzehr an Bord ist nicht erlaubt.
1.4. Die Verfügungsgewalt des Schiffes liegt ausschließlich bei der Reederei. Eventuelle vom Chartervertrag abweichende Fahrstrecken, Fahrzeiten und Anlegestellen bedürfen der Abstimmung mit dem diensthabenden Kapitän. Ihm obliegt es, diesen zuzustimmen.

2. Preise:
2.1. Der Fahrpreis ergibt sich, soweit im Chartervertrag nicht anders geregelt, aus dem Fahrpreis je gefahrene Stunde, zuzüglich anfallender Fahrtnebenkosten wie Anlegegebühren und An- und Abfahrtskosten. Angefangene Stunden gelten dabei als voll gefahrene Stunden.
2.2. Die Preise für die gastronomische Versorgung ergeben sich aus der geltenden Getränke- und Speisekarte. Dabei erfolgt die Abrechnung der Getränke nach dem tatsächlichen Verbrauch. Das Speisenangebot wird in vollem Umfang abgerechnet, wie im Chartervertrag festgelegt.

3. Zahlungsbedingungen:
3.1. Der Auftragnehmer kann eine angemessene Anzahlung auf den Fahrpreis verlangen.
3.2. Die Fahrtkosten werden vor Antritt der Fahrt bezahlt. Die Abrechnung der Verbrauchskosten, wie z.B. der Getränke, wird nach Beendigung der Fahrt vorgenommen.
3.3. Wenn nichts anderes vereinbart ist, erfolgt die Bezahlung grundsätzlich in Bar an Bord.

4. Stornierungen:
Bei Stornierungen des Vertrages werden berechnet:
- bis 4 Wochen vor Fahrtantritt: 60% des Fahrpreises inkl. An- und Abfahrt
- bis 5 Tage vor Fahrtantritt: 80% des Fahrpreises inkl. An- und Abfahrt
- bei Nichtantritt der Fahrt: 100% des Gesamtpreises

5. Reservierungen:
Es werden keine Reservierungen vorgenommen. Die Fahrt gilt erst nach Abschluss des schriftlichen Chartervertrages als verbindlich gebucht. Bis dahin behalten wir uns eine Zwischenvercharterung vor.

6. Nebenleistungen:
6.1. Bestellungen für die gastronomische Versorgung können bis zum 10. Tag vor Durchführung der Fahrt geändert werden.
6.2. Die gegebenenfalls erforderliche Anmeldung der Fahrt bei der zuständigen Bezirksdirektion der "GEMA" erfolgt durch die Reederei. Die entstehenden Gebühren werden zusammen mit der Fahrt abgerechnet.

7. Haftung:
7.1. Kann durch höhere Gewalt wie Nebel, Hoch- oder Niedrigwasser, Arbeitsniederlegungen, Havarien, Schifffahrtssperren, Eis, Betriebsstörungen oder Betriebsunterbrechungen die Fahrt nicht oder nur zum Teil ausgeführt werden, so kann der Auftraggeber daraus keine Ersatz- oder Entschädigungsansprüche geltend machen. Gleiches gilt, wenn bei Motor- oder Antriebsschäden, Bootsschäden jeder Art, Vandalismus oder Schäden, die eine Weiterfahrt unmöglich machen oder von denen eine Gefahr für die Passagiere oder das Personal ausgeht durch die Reederei der Vertrag storniert werden muss. Der Auftraggeber hat nur Anspruch auf Erstattung bzw. Teilerstattung des vorausbezahlten, nicht in Anspruch genommenen Entgeltes.
7.2. Für Schäden, die der Auftraggeber und die mitfahrenden Personen an Bord verursachen, haftet der Auftraggeber in vollem Umfang.

8. Schlussbestimmungen:
8.1. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Berlin.
8.2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages nicht wirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Vertragsparteien sind in einem solchen Fall verpflichtet, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung zu treffen, die der ursprünglich beabsichtigten Bestimmung in ihrer rechtlichen und wirtschaftlichen Bedeutung, unter der Berücksichtigung der Interessen beider Parteien am nächsten kommt.

Stand: Juni 2015

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